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Sachverständige Gutachter Immobilien

Gutachter Sachverständige Gutachten Verkehrswert


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Sachverständiger - Gutachter - Gutachten für Immobilien

Sachverständiger für Immobilien

 

Sachverständigenbüro Gerhard Maier
Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung
bebauter und unbebauter Grundstücke -
Immobilien-Kapitalanlagen und Immobilienfonds.

(Zertifiziert durch EurAs-Cert nach EU-Norm  ISO/IEC EN 17024)
(Mitglied im Bundesverband freier Sachverständiger e.V. REG.-Nr.: 1490/2124)

Einsteinstraße 129 - 81675 München
Telefon: (089) 903 06 34
Telefax: (089) 903 70 27

E-Mail: sv-mg@t-online.de

 

Immobilienkaufberatung

Immobilienkaufberatung in München - Berlin - Nürnberg - Stuttgart - Dresden für Hauskauf und Wohnungskauf
 

Bewertung und Beweissicherung bei Immobilienbetrug (Schrottimmobilien)

Rechtssichere und marktkonforme Erstellung von Gutachten für alle Immobilienarten und für Zugewinnausgleich
bei Scheidungen, Bankfinanzierung, Kauf, Verkauf,  Erbauseinandersetzungen (Steuerliche Bewertung),
gerichtliche Auseinandersetzungen usw....

Bewertungen - Beweissicherungen - Gutachten (Privat- und Gericht)
Immobilienkaufberatung - (Bundes- und Europaweit)

 

Verkehrswertgutachten für:

  • unbebaute Grundstücke
  • begünstigtes Agrarland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland
  • Wohnimmobilien
  • Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten
  • Renditeobjekte
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
  • Büroimmobilien
  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotels usw.)

Verkehrswertgutachten werden für unterschiedlichste Zwecke erstellt:

  • für Kauf und Verkauf
  • die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung festzustellen
  • für Zwangsversteigerungen
  • zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
  • zur Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen
  • zur Ermittlung von Renditen für Immobilienkäufe
  • zur Steuerberechnung gegenüber dem Finanzamt für die Schenkungssteuer oder GrunderwerbssteuerT

 

Bitte beachten Sie:

Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Im Prinzip kann
sich Jedermann so nennen.
Auch Gutachter, die nicht ausgebildet und nicht ausreichend qualifiziert sind bezeichnen sich als Sachverständige bzw.
Gutachter und arbeiten auf dem Immobilienmarkt.
Um so wichtiger ist es für jeden Gutachtenauftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines” 
Sachverständigen kritisch zu hinterfragen.

Zertifizierte Sachverständige und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige zeichnen sich durch besondere
Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus.
Sie haben ihre Qualifikation gegenüber unabhängigen Instituten nachgewiesen.
Nach DIN EN 17024 zertifizierte Sachverständige und ö.b.u.v. Sachverständige besitzen diese Qualifikation.

 

 

Aktualisiert am: 12.02.2009
 

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Sollte Ihre Homepage, gegen Ihren Wunsch, in unserer Referenzliste verzeichnet sein, dann wenden Sie sich bitte an unser Sachverständigenbüro. Wir werden den Link dann umgehend löschen.

 

 

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