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Immobilienbewertung - Gutachten
Gerhard Maier Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke - Immobilien-Kapitalanlagen und Immobilienfonds Sachverständiger seit 1993
Zertifiziert durch EurAs-Cert nach EU-Norm ISO/IEC EN 17024 Mitglied im Bundesverband der zertifizierten und qualifizierten Sachverständigen B.Z.S. e.V. (Reg.-Nr.: 0511)
Spezialgebiete:
Immobilienkaufberatung (Beratung und Gutachtenerstellung für Kauf oder Verkauf)
Gutachtenerstellung für steuerliche Zwecke (Erbschaftssteuer - Schenkungssteuer - Unternehmensbewertungen usw.) Region: München und Bayern
Bewertung von Erbbaurechten und Nießbrauchrechten Region: München und Bayern
Verkehrswertgutachten werden für unterschiedlichste Zwecke erstellt: · für Kauf und Verkauf · die Wertermittlung, um den Beleihungswert zur Finanzierung festzustellen · für Zwangsversteigerungen · zur Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen · zur Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen · zur Ermittlung von Renditen für Immobilienkäufe · zur Steuerberechnung gegenüber dem Finanzamt für die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer
Schrottimmobilien Wertermittlung zum Kaufdatum und Beweissicherung von Immobilien, die als Steuer- oder Bauträgermodell erworben wurden.
Discounted Cash Flow - Verfahren Wertermittlung bzw. Gutachten auch nach dem DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow - Verfahren)
Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle nach.
Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht (z.B. durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben).
Um die hohe Qualität dauerhaft zu garantieren, ist der Gültigkeitszeitraum des Zertifikats auf drei Jahre begrenzt. Danach muss der zertifizierte Sachverständige seinen Wissensstand erneut durch eine Prüfung unter Beweis stellen.
Die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger beruht auf der Euronorm 45013 bzw. internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 und ist somit europaweit bzw. weltweit anerkannt.