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Aktualisiert
am 21.11.2005
Kosten

Kosten nach Auftragserteilung:

Die Abrechnung für unsere Tätigkeit nach schriftlicher Auftragserteilung erfolgt nach HOAI § 34 (Honorarabrechnung für Architekten und Ingenieure) in der jeweils gültigen Fassung. Diese Kosten werden nach Obsiegen von der Gegenseite wieder erstattet.

Die Erstellung unserer Beweissicherungen und Bewertungen erfolgen nach höchstrichterlichen Entscheidungskriterien.

Die Kosten einer eventuellen Klage decken u. U. eine Rechtschutzversicherung, den Schwerpunkt des Anlagebetrugs trägt der über uns oder Ihnen eingesetzte Rechtsanwalt Ihrer Rechtsschutzversicherung vor.

Oft ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden und die Geldmittel sind ebenfalls knapp bemessen, hier springt nach Überprüfung der Erfolgsaussichten i. d. R. die gesetzliche Prozesskostenhilfe ein.

Für eine Bewertung (Wertfeststellung zum Kaufdatum) in Kurzform Ihrer Immobilie fallen ca. 270,-- € zzgl. MwSt. an.

Kosten für unseren Komplettservice übermitteln wir ihnen nach Erstgespräch.

 

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