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Problemlösungen:
Die Eigentümer bzw. Anleger haben grundsätzlich drei Möglichkeiten:
(1) Sie zahlen weiter bis zum endgültigen Ruin,
(2) Sie verkaufen mit entsprechenden Verlust und anschließenden Schuldenberg,
(3) Sie klagen mit entsprechender Beweisführung.
Die erste und zweite
Möglichkeit ist inzwischen für viele Erwerber keine Lösung mehr, da die Belastungen inzwischen so hoch sind, (z.B. wegen Mietausfälle) dass die wirtschaftliche Existenz bereits gefährdet ist.
Der Verkauf bedeutet, dass der Erwerber Schulden meist in sechsstelliger Höhe hat, die er nie mehr tilgen kann. Liegt Überschuldung vor und wird sich an dieser Situation voraussichtlich nichts ändern, gibt es die
Möglichkeit, sich über das Insolvenzverfahren dauerhaft zu entschulden.
Wir stimmen dieser Möglichkeit nicht zu!!!
Viele Banken sind nicht daran interessiert, ein aufwendiges Zwangsversteigerungsverfahren zu betreiben.
Mit unserem Verfahren erreichen wir meistens, das die Bank bzw. der Vertrieb die Wohnung zurücknimmt und die restlichen Schulden erlässt.
Allerdings wenn Sie vorzeitig einen Vergleich mit der Bank
abschließen, sind spätere Schadenersatzforderungen nicht mehr möglich.
Wir und unsere Kooperationsrechtsanwälte haben uns auf solche Fälle spezialisiert!!!
Selbstverständlich können Sie auch Ihren eigenen Anwalt nehmen, oder einen geeigneten suchen!!!
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