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Schadenersatzforderungen:
Für Schadenersatzansprüche gibt es genügend Möglichkeiten: (Nur ein kleiner Auszug aus den vielen Möglichkeiten)
Ansprüche gegen Verkäufer und Bauträger:
Mängelgewährleistung, wenn sich die Kapitalanlage nicht rechnet,
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über die Werthaltigkeit des Objekts, angebliche Steuervorteile,
Prospekthaftung, Sittenwidrigkeit bei überhöhten Kaufpreis usw.
Verletzung von Aufklärungspflichten vor Vertragsabschluss,
Ansprüche gegen Vermittler und Vertriebe:
Verletzung des Auskunfts- oder Beratungsvertrages, unerlaubte Handlungen, sittenwidrige Schädigung usw.....
Ansprüche gegen Treuhändler:
- Verletzung des Treuhandvertrages, - vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung, - Verbraucherkreditgesetzverletzung usw....
- Ansprüche gegen die Banken: - Haftung aus Beraterverschulden vor Vertragsabschluss (Culpa in contrahendo) - Wissensvorsprung in Bezug auf ein spezielles Risiko des zu finanzierenden Objekts,
- Gefährdungsgrundlage für den Darlehensnehmer, - Interessenkonflikt, Bauträger/Verkäufer und Bank, - Aufklärung und Schutzbedürftigkeit des strukturell unterlegenen und unerfahrenen Bankkunden,
- arglistige Täuschung und deliktische Ansprüche, Anspruchsgrundlagen aus dem Verbraucherkreditgesetz usw....
Wir könnten allein für dieses Thema 20 und mehr Seiten in die Homepage stellen.
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