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Erwerbermodelle, Steuermodelle, Liquiditätsmodelle (mit Kapitalrückfluss), besonders bei Wohneigentum.
Seit Beginn unserer Beratungstätigkeit im Bereich Immobilienbetrug sind wir immer mit gescheiterten bzw. notleidenden Finanzierungen bei Erwerbermodellen konfrontiert worden. Zum Teil kamen Ratsuchende zu uns, die sich über das
Ausmaß der Verluste bei Ihrem Immobilienerwerb/en noch gar nicht im Klaren waren, die eigentlich nur ein “ungutes Gefühl” hatten.
Bei einer Vorabprüfung hat sich dann häufig herausgestellt, dass der Schaden bei 50.000 € und mehr lag. In vielen Fällen drohte die Zwangsversteigerung oder das Objekt war bereits mit erheblichen Verlusten verkauft oder
versteigert worden.
Die Erwerber saßen auf einen Schuldenberg von Zigtausend €. In fast keinem Fall lagen die monatlichen Belastungen bei den Beträgen, die den Kunden bei Abschluss vorgerechnet waren. Ebenfalls waren die Wohnungen erheblich überteuert.
Was nun??? Entweder werden die überhöhten Belastungen zähneknirschend weitergezahlt oder das Objekt wird verkauft und hohe Verluste realisiert.
Die dritte Möglichkeit,
den Vermittler oder Verkäufer oder gar die Bank zu verklagen und Schadenersatzansprüche bzw. die komplette Rückabwicklung geltend zu machen ist in der Vergangenheit nur von wenigen ins Auge gefasst worden, weil
ihnen das Prozessrisiko zu hoch erschien.
Unsere Homepage soll Ihnen helfen, die für Sie richtige
Entscheidung mit unserer Hilfe zu treffen.
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