Immobilienbewertung Gerhard Maier -  München und Oberbayern 
 Zertifizierter Sachverständiger nach EU-Norm ISO/IEC EN 17024 für die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden - alle Immobilien / Steuerliche Immobilienbewertung 

HONORAR FÜR IMMOBILIENGUTACHTEN - IMMOBILIENBEWERTUNG

Ob ein Kaufpreis wirklich gerechtfertigt ist, lässt sich mithilfe von Sachverständigen feststellen.

Was eine Immobilie wirklich wert ist, kann im Zweifelsfall nur ein Sachverständiger ermitteln. Bis 2009 existierte die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) inklusive einer Honorartabelle für die Wertermittlung. Nach 2009 sind die Kosten für ein Immobiliengutachten weder einheitlich, noch wurden sie gesetzlich geregelt.

Das Honorar für Bewertungssachverständige beziehungsweise die Kosten für ein Wertgutachten werden somit individuell und frei vereinbart.

Bevor mit einem Gutachten gestartet wird, sollten jedoch einige grundlegende Dinge geklärt werden.

Benötigen Sie das Wertgutachten für einen geplanten Verkauf oder beispielsweise für eine Anteilsauszahlung bei einer bevorstehenden Scheidung?

Muss ein vollständiges Verkehrswertgutachten für eine gerichtliche Entscheidung oder für das Finanzamt erstellt werden, oder reicht Ihnen auch ein Kurzgutachten?

Ist eine Formularbewertung ohne Objektbesichtigung auf wenigen DIN-A4-Seiten ausreichend, oder soll es ausführlich und nachvollziehbar sein?

Ein Vollgutachten ist selbstverständlich teurer als eine reine Wertermittlung. Beispiele für eine freie Preisvereinbarung können die Abrechnung nach Stundensatz, ein Pauschalhonorar oder auch eine Provisionsvereinbarung sein. Holen Sie mehr als ein Angebot ein, müssen diese hinsichtlich des Leistungsumfangs unbedingt vergleichbar sein.

Für die Erstellung eines Gutachtens können Sie von etwa 15 bis 40 Arbeitsstunden ausgehen. Im Einzelfall kann das deutlich abweichen.

Zu berücksichtigen sind Besichtigungen vor Ort, das Aktenstudium vorhandener Unterlagen, die Recherche von Informationen wie dem Quadratmeterpreis des Grundstücks und letztlich die Ausarbeitung des Gutachtens.

Generell ist aber festzuhalten:
Ein Sachverständiger ist nicht teuer.

Deutlich kostspieliger kann es werden, sich keinen externen Sachverstand zu leisten.

Eine mündliche Aussage über den Immobilienwert wird generell nicht abgegeben. Es ist nicht möglich, ohne entsprechende Auskunftseinholung vom Gutachterausschuss einen Wert zu bestimmen.

Ein Gutachter, der das anbietet ist nicht Gutachter, sondern Hellseher, gerade bei dem Preisgefüge im München und Umland.

Es muss der aktuelle Bodenrichtwert eingeholt werden, die nachhaltig erzielbaren Mieten ermittelt werden, Vergleiche für das Objekt überprüft werden, der Sachwert und der Ertragswert berechnet werden, um einem Verkehrswert richtig zu ermitteln.

Der Einsatz von modernsten Messgeräten inklusive Wärmebildkamera ermöglicht auch versteckte Mängel aufzuspüren.

Daher gibt es bei mir nur exakte schriftliche Berechnungen, Kurzgutachten ca. 25 Seiten, Vollgutachten ca. 45 - 70 Seiten plus Anlagen. 

Geiz soll ja Geil sein, jedoch nicht bei der Bestimmung von Immobilienwerten.

HONORAR IMMOBILIEN-BEWERTUNG: KURZGUTACHTEN

Ab 650-- € Netto
plus Bodenrichtwertauskunft (30,-- €)

für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten richtet sich nach Größe und Aufwand für die Bewertung.

Berechnung von Rechten u. Lasten und Schätzung von Sanierungskosten werden gesondert berechnet.

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent.

HONORAR IMMOBILIEN-BEWERTUNG: VOLLGUTACHTEN

Gutachten für Bankfinanzierungen, gerichtsverwertbare Gutachten und Steuerliche Bewertung.

Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen und des damit verbundenen Aufwandes an Recherchen und genauen Analysen des jeweiligen regionalen und örtlichen Immobilienmarktes veranschlagen wir ein Mindesthonorar für vollständige Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB netto zzgl. Auslagen und Nebenkosten wie folgt:

Ab 1.400,-- € netto
plus Bodenrichtwertauskunft (30,-- €)

für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser.

Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten richtet sich nach Größe und Aufwand der Bewertung.

Berechnung von Rechten u. Lasten und Schätzung von Sanierungskosten werden gesondert berechnet.

Alle Preise verstehen sich in Euro, netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent.


Links 

Immoxander - Immobilienmakler

Sie benötigen „Hilfe“ bzw. haben „offene Fragen“, die sich mit dem Thema „Immobilien“ befassen - sei es kaufen oder  verkaufen, mieten oder vermieten. Wir beraten Sie gerne!

Wir gehen auf Ihre Wünsche ein und versuchen unseren Service Ihren Vorstellungen anzupassen, damit Sie mit einem guten Gefühl und sorgenfrei in die Zukunft schauen können. 

Unser Geschäftsgebiet liegt überwiegend: 
in München und München Land, sowie in den Landkreisen:
Freising, Dachau, Garching, Pfaffenhofen, Landshut, Starnberg, Wolfratshausen, Rosenheim.

Gerne sind wir auch in allen Bundesländern für Sie tätig, wenn Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihre Gewerbeimmobilie vermarkten wollen

 Alexander Bernhardt
Immoxander

Immobilienbüro Freising:
Zollinger Straße 4
85356 Freising

Telefon: +49 (0)8167 3150913

 

Rechtsanwaltskanzlei Klaus W. Kratzer

Unsere Kanzlei mit Sitz in Nürnberg hat sich seit 1996 ausschließlich auf das Kapitalanlagerecht, Bank- und Börsenrecht sowie das Immobilienrecht und das Recht der geschlossenen Immobilienfonds spezialisiert.

Insbesondere auf dem Gebiet der sogenannten „Schrottimmobilien“ zählen wir bundesweit zu den führenden Kanzleien im Anlegerschutz.

 Rechtsanwaltskanzlei
Klaus W. Kratzer

Theodorstr. 3
D – 90489 Nürnberg

Telefon: 0911-5 88 88 8 5
Telefax: 0911-5 88 88 88 5
E-Mail: Kratzer-Kollegen@t-online.de
Internet: www.rechtsanwaelte-kratzer.de

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala

Bankrecht
Immobilienrecht
Kapitalanlagerecht

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala 

Fasolt-Straße 7

80639 München

Telefon: 089 – 17 90 90 – 0
Telefax: 089 – 17 90 90 – 70

Dipl.-Kfm. Gerhard Steichele

München und Dresden

Bei uns werden Sie sowohl als Unternehmer als auch als Privatperson kompetent, fachgerecht und überregional in allen steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen betreut.

Dipl.-Kfm. Gerhard Steichele 

Händelstr. 1
81675 München 

Telefon: +49 89 413009-3
Telefax: +49 89 413009-50

Obergraben 10
01097 Dresden 

Telefon: +49 351 89 90 79-0
Telefax: +49 351 89 90 79-9
E-Mail: info@stbsteichele-dresden.de
Internet: www.stbsteichele-muenchen.de

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

New´s auf Google+

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung 

Einsteinstraße 129

81675 München

google.com/+MaierGerhardMünchen

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Herzlich willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller – Ihrer Kanzlei in Wiesbaden – dem Spezialisten in Bezug auf Bankenrecht im Wiesbadener Raum. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben. Rechtsanwalt Cäsar-Preller und sein kompetentes Team stehen Ihnen bei jedweden bankenrechtlichen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.

Wir helfen, wenn die Bank Ansprüche erhebt, etwa im Falle einer Schuldenregulierung – egal, ob unsere Mandanten als Kreditnehmer oder Bürgen auftreten, oder bei einer Geldanlage, bei der falsch beraten wurde.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller 

Villa Justitia, Uhlandstraße 4

65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03